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Die Farbmarke – eher Theorie als Praxis?
Die Farbmarke – eher Theorie als Praxis?
17. August 2009 von RA Dorowski
Kategorie: Die Marken
Eine Farbe ist ein als Marke schutzfähiges Zeichen. Davon geht § 3 Abs. 1 MarkenG ausdrücklich aus. |
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Alle wollen in die Gelben Seiten 06. Juni 2009 Die „Gelben Seiten“ sind fast allgegenwärtig. In praktisch jedem deutschen Haushalt und jedem Büro liegt noch ein gedrucktes Branchenverzeichnis. |
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Für die Farbe Gelb in den Knast! Weil der Betreiber des Branchenverzeichnisses »gelbevideos.com« sein für Betriebe kostenloses Internetportal nicht schließen will, muss er sich heute in Berlin-Plötzensee zum Strafantritt melden. |
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Go Yellow will sich „Gelbe Seiten“ nennen dürfen 02. Mai 2005 Wenn Klaus Harisch den Begriff "Gelbe Seiten" in den Mund nimmt, erregt er mehr Aufmerksamkeit, als ihm eigentlich lieb ist. Zumindest die Deutsche Telekom achtet sehr genau auf die Wortwahl des Gründers und ehemaligen Chefs der Telefonauskunft Telegate, der heute Vorstandsvorsitzender der Varetis AG aus München ist. |
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Yello Strom verbietet GoYellow den Namen Das Landgericht München hat
die Löschung der Firma im Handelsregister angeordnet.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. |
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Gelb? Sind alles wir! Magenta? Telekom! - Blau? Deutsche
Bank
vielleicht. - Schwarz? Mercedes Benz möglicherweise.
- Gelb? Post, oder? |
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Meilenstein für Internet-Auskunft
GoYellow.de: |
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Unterscheidungskraft der Farbe
"gelb" |
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Mit Googelb gegen die Gelben Seiten Zwischen Suchmaschine
und Branchenbuch siedelt der Unternehmer Klaus Harnisch
sein Internetprojekt mit Namen Googelb... |
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"Portal ohne Namen" Die Herausgeberin der Gelben
Seiten DeTeMedien hat bereits zum dritten Mal eine
einstweilige Verfügung |
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DeTeMedien verliert gegen GoYellow geführten Streit um die Farbe Gelb Das Online-Branchenverzeichnis
GoYellow darf für seinen Internetauftritt die
Farbe Gelb verwenden. Das Frankfurter Landgericht
wies eine Klage der Telekom-Tochter DeTeMedien zurück.
Die Herausgeberin der Gelben Seiten hatte versucht,
ein Exklusivrecht durchzusetzen |
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Allgemeines zum Thema Farbmarken Eine (abstrakte) Farbmarke ist eine Marke, die lediglich aus einer Farbe als solche, ohne eine figürliche Begrenzung besteht. Eine abstrakte Farbe als solche kann die Funktion einer Marke, also Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, erfüllen. Damit kann eine Farbe grundsätzlich als Marke in das Markenregister eingetragen werden. Wie bei allen Markentypen (Wort-/Bildmarke,
Wortmarke) muss auch bei der Farbmarke Unterscheidungskraft
für die jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen
gegeben sein. Aufgrund der Vielzahl der im werblichen
Umfeld benutzten Farben ist dies in der Regel jedoch
nicht der Fall. |
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Deutsche Telekom Medien GmbH gegen ... (“Yellow Pages”) In dem Rechtstreit der Firma DeTeMedien Deutsche Telekom Medien GmbH (...) gegen (...) hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (...) folgendesfür Recht erkannt: Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld bis 500.000,- DM - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, hinsichtlich der Beklagten zu 1) zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen, im Zusammenhang mit einem Adreßverzeichnis die Bezeichnung "Yellow Pages" zu verwenden und/oder verwenden zu lassen. |
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